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Katze zugelaufen - was tun?: Über uns

Katze zugelaufen - was tun?

Bitte nicht jede Katze füttern. Katzen möchten am liebsten alles erkunden  und sind extrem neugierig. Die meisten Katzen haben ein zu Hause, wo sie regelmäßig gefüttert und geliebt werden.
Leider ist es nicht immer einfach, eine heimatlose Katze zu erkennen.

Merkmale einer Fundkatze

Fundkatze:

  • abgemagert

  • verletzt

  • ungepflegtes Fell oder kahle Stellen

  • scheu

wird in einer Box oder Kiste aufgefunden, bestimmte Fundorte ( Rast- oder Parkplatz, im Wald )

  •  verwirrt​

Normale Katze, welche nur herumstreunt:

  • verschwindet nach dem Essen wieder

  • zutraulich

  • gepflegtes Fell

  • Halsband oder andere Markierungen

  • Augen, Ohren und Krallen sind sauber und gepflegt

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Herrenlose Katze gefunden - diese Dinge solltest du tun:

  1. Gesundheitszustand überprüfen, bei offensichtlichen Verletzungen bist du gesetzlich verpflichtet, Hilfe zu leisten

  2. Achte auf Kennzeichnungen

  • Halsbänder sind ja offensichtlich, oft sind Name und Telefonnummer vermerkt​

  • Tattoos findet man in den Ohren

  • Chip nicht sichtbar, nur mit Lesegerät feststellbar ( Tierärzte, Tierschutzvereine helfen dabei)​​

  3. Versorge sie mit Essen, wenn die Katze abgemagert aussieht dann biete ihr katzenfreundliches Futter an, am besten  Katzenfutter oder Thunfisch  ​

  4. Überprüfen Vermisstenanzeigen Bsp. in Facebook

  5. Besuch beim Tierarzt, da mit meldest du auch deinen Fund und er kann kontrollieren, ob die Katze gechipt ist bzw. ob akuter Handlungsbedarf ist.

Sollte der rechtmäßige Eigentümer nicht gefunden werden, kannst du 

  • selbst Annoncen aufgeben

  • Nachbarschaft verständigen

  • auf Sozial Media bekanntgeben ( Achtung: Sollte die Katze tätowiert sein, gib auf keinen Fall die Nummer bekannt.)

Gesetzeslage:

Eine Fundkatze ist nicht herrenlos, da sie trotzdem noch das Hab und Gut des Besitzers ist. Der 1. Schritt ist die Meldung der zugelaufenen Katze, Anzeigepflicht laut § 965 BGB

  • Tierheim

  • Tierarzt

  • Polizei

Tiere unterliegen dem Fundrecht.​

Wenn sich der Besitzer der Katze nach 6 Monaten, ab dem Zeitpunkt der Anzeigepflicht, nicht gemeldet hat, dann kannst du der neue Eigentümer der Samtpfote werden.

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